Namensrecht
Eintragung ins Personenstandsregisters für Babys unter 500g möglich
Ab 1.4.2017 kann man auch Babys unter 500g Geburtsgewicht beurkunden lassen. Das heißt, man kann dem Kind offiziell einen Namen geben. Dies erfolgt freiwillig und ist auch rückwirkend ohne zeitliche Einschränkung möglich, ohne zeitliche Begrenzung! Du benötigst hierfür eine ärztliche Bestätigung, dass du eine Fehlgeburt hattest, das Geschlecht muss noch nicht bekannt gewesen sein. Selbstverständlich ist dieses Dokument kostenlos.
Für detailliertere Informationen melde dich einfach bei uns.
Verein Regenbogen:
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Tel: 0676/642 86 92