Fehlgeburt
Wochenschutz:
Nach einer kleinen Geburt, die medizinisch meist „Abortus“ genannt wird, hat man leider kein Recht auf Wochenschutz. Es ist aber empfehlenswert, sich krankschreiben zu lassen und Zeit für die körperliche Heilung zu nehmen.
Die Verarbeitung dieses Verlustes dauert sehr lange und braucht sehr viel Energie. Oft ist es entlastend, wenn der Partner in Pflegeurlaub geht, um gemeinsam die erste Zeit bewusst zu durchleben. Dazu muss der Hausarzt die Pflegefreistellungs-Bestätigung für den Mann ausfüllen.
Wiedereingliederungsteilzeit:
Seit 1.Juli 2017 gibt es die Möglichkeit, nach einem mindestens 6-wöchigen Krankenstand aus physischen oder psychischen Gründen, eine sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Diese ermöglicht einen sanften Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag.
Namensrecht:
Die Todesbescheinigung, welche die Pathologie ausstellt, wird direkt an die Gesundheitsbehörde (MA15), die Städtischen Friedhöfe (MA43) und das Statistische Zentralamt (MA66) weitergeleitet, die Eltern erhalten keinerlei Dokumente und müssen auf kein Standesamt gehen. Um doch einen schriftlichen Beleg für das Baby zu haben, ist es wichtig, dass der Mutter-Kind-Pass (falls vorhanden) auf der Geburtsseite abgeschlossen wird.
Seit 2017 kann man Babies unter 500g in das Personenstandsregister eintragen lassen, dies ist unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche es zur Fehlgeburt kam und ob das Geschlecht bekannt war. Das Dokument kann auf Wunsch der Mutter oder des Vaters mit einer schriftlichen Zustimmung der Mutter beantragt werden, solange man einen Nachweis über die Schwangerschaft oder die Fehlgeburt hat. Die Eintragung kann unabhängig davon erfolgen, wie lange die Fehlgeburt zurückliegt. Wende dich dafür an das Standesamt deines Bezirks.
Bestattungsrecht (Wien):
Grundsätzlich darf man jeden Leichnam (unabhängig von Größe und Gewicht) bestatten lassen, unter 500g besteht aber keine Bestattungspflicht.
Nach dem Wiener Bestattungsgesetz muss jede Leibesfrucht dem zuständigen Prosektor des Spitals zur Begutachtung vorgelegt werden. Dieser macht die Untersuchung des toten Kindes, und der Befund kommt in die Krankengeschichte des Spitals. Zudem füllt er die Totenbescheinigung aus, die dann den zuständigen Behörden weitergeleitet wird.
Soll das Baby etwas in den Sarg mitbekommen, so müssen die Beigaben rechtzeitig im Spital abgegeben werden.
1. Individuelle Bestattung (Erd-, Feuer-, Natur-, Edelsteinbestattung):
Nach einer kleinen Geburt haben die Eltern ca. fünf Tage Zeit, um im Spital bekanntzugeben, dass sie die Bestattung ihres Kindes selbst organisieren möchten. Andernfalls übernimmt die Stadt Wien diese Aufgabe, und das Baby kommt ins Urnengrab am Babygrabfeld (s. Punkt 2). Im Zweifelsfall bitte bekanntgeben, dass man die Bestattung selbst organisiert und der Auftrag (noch) nicht an die Stadt weitergegeben werden soll!
Für eine Einzelbestattung muss der Leichenbegleitschein vom Spital ausgefüllt werden. Mit diesem Begleitschein kann man das Begräbnis bei jeder Bestattung bestellen. Die Bestattung eines Babys (80cm Sarg) ist in jedem Grab möglich, unabhängig davon, wieviele Personen schon dort begraben sind.
Gute Erfahrungen haben betroffene Eltern mit dem Bestattungsunternehmen „Unvergessen“ (http://www.unvergessen-bestattung.at/kinderbestattung-kinderbegrabnis/) gemacht, das sich auf Kinderbestattungen spezialisiert hat.
Die katholische Kirche hat einen eigenen Ritus für noch nicht getaufte Kinder. Für den Zentralfriedhof bestellt man die Bestattung unter der Tel.: 760 41/ 97863. Auch besteht die Möglichkeit, daß eine von der Diözese bevollmächtigte Frau die Einsegnung hält. Auf jeden Fall dürfen alle Pastoralassistentinnen diese Bestattung leiten. Mögliche Ansprechperson: Pfarre St. Georg – Kagran, Pfarrer Dr. Georg Pauser, Tel.: 203 43 78.
2. Urnenbestattung im Sammelgrab des Babygrabfeldes:
Wird die Bestattung nicht von den Eltern organisiert, übernimmt die Stadt Wien aus Pietätsgründen diese Aufgabe (kein Rechtsanspruch). Alle tot geborenen Babys unter 500g werden gesammelt und zusammen kremiert. Diese Asche wird zeitlich recht verzögert dann am Babygrabfeld des Zentralfriedhofs beigesetzt. Die Bestattungen der Sammelurne finden jeden 1. Freitag im März, Juni, September und Dezember um 8:30 statt. Näheres zum Ablauf unter Betreuung der Urnenbestattungen am Zentralfriedhof.
Ob das eigene Baby dabei ist, erfährt man mit einem Anruf beim Krematorium (Verwaltungskanzlei Tel. 434-92/ -93/ -94/ -95). Den genauen Termin kann man bei der Beerdigungsleitung (Sekretariat Tel. 76041/97872) oder im Onlinekalender des Wiener Zentralfriedhofs erfragen. Kontakte zu anderen Betroffenen, deren Babys am gleichen Tag bestattet werden, kann man eventuell über unser monatliches Selbsthilfegruppentreffen knüpfen.
Auch für Babys, die in einem privaten Spital tot geboren wurden, sowie nach einer Curettage ist eine Bestattung im Urnengrab möglich – dann allerdings nicht automatisch. In diesen Fällen ist der Wunsch so bald als möglich dem Spital bzw. dem Labor bekanntzugeben!
3. Kremierung und Aufbewahrung der Urne zuhause:
Dafür muss man bei der MA 40 (Fachbereich Gesundheitsrecht, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien) angesuchen.
Man braucht:
• Auszug aus dem Sterbebuch
• Zustimmungserklärung aller EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen bzw. der HausverwalterInnen
• Auszug aus dem Grundbuch
• schriftliche Zustimmungserklärung der Eltern
• maßstabsgerechter Plan des Grundstückes bzw. der Wohnung mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne
• Datum der Kremation und/oder Abholung (kann aber auch ein ungefähres Datum sein)
• Kopie des Leichenbegleitscheins
Manchmal ist es möglich, mit viel Engagement und Beziehungen das Baby einfach ausgehändigt zu bekommen, um es selbst unter einem Baum zu bestatten, wie es früher mit der Plazenta üblich war.