Informationen
Begriffsdefinitionen, Wochenschutz, Namens-und Bestattungsrecht
Dein Baby ist gestorben. Du hast ein Recht, traurig zu sein, egal in welcher Woche du warst. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, welche offiziellen Fachbegriffe es gibt und welche Unterschiede sich daraus ergeben.
Für genauere Informationen zu Wochenschutz, Namens- und Bestattungsrecht bitte auf den entsprechenden Begriff klicken!
Ein operativer Eingriff, bei dem die Gebärmutter mittels stumpfer Courettemesser ausgeschabt wird. Dieser Eingriff ist Österreich üblich, wenn ein Baby in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft im Mutterleib stirbt, sowie bei Abtreibungen im Rahmen der Fristenregelung.• Fehlgeburt:
Geburt eines toten Babys unter 500 Gramm Körpergewicht. Es sind keine Lebenszeichen vorhanden (weder das Einsetzen der Atmung noch Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln)
Geburt eines toten Babys über 500 Gramm Körpergewicht. Es sind keine Lebenszeichen vorhanden (weder das Einsetzen der Atmung noch Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln)
Geburt eines Kindes, bei dem entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchgeschnitten ist oder nicht oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht (das Gewicht des Kindes ist dabei nicht relevant).
(Quelle: österreichisches Hebammengesetz)