Stille Geburt bzw. Totgeburt
Wochenschutz:
Mit der Anzeige einer Totgeburt hat man Anspruch auf acht Wochen Wochenschutz (nach Kaiserschnitt oder bei Mehrlingen: 12 Wochen) , unabhängig davon, wie viele Wochenschutztage vor der Geburt schon in Anspruch genommen wurden. Braucht man eine längere Auszeit vom Beruf, muss man sich krankschreiben lassen.
Die Verarbeitung dieses Verlustes dauert sehr lange und braucht sehr viel Energie. Oft ist es entlastend, wenn der Partner in Pflegeurlaub geht, um gemeinsam die erste Zeit bewusst zu durchleben. Dazu muss der Hausarzt die Pflegefreistellungsbestätigung für den Mann ausfüllen.
Namensrecht:
Das tot geborene Kind wird im Sterbebuch beurkundet, einen Auszug daraus kann am Standesamt bekommen. Seit 1.9.1999 kann man einen Vornamen ins Sterbebuch eintragen lassen. Wenn das Kind auf Gemeindekosten bestattet wird, so steht dieser Name dann auch automatisch auf dem Grabschild.
Im Sterbebuch scheinen nur dann die Daten des Vaters auf, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Ist er das nicht, möchte aber aufscheinen, muss er persönlich zum Standesamt gehen und dort im Nachhinein die Vaterschaft anerkennen.
Bestattungsrecht (Wien):
Für tot geborene Babys über 500g Geburtsgewicht besteht Bestattungspflicht. Nach dem Wiener Bestattungsgesetz muss jede Leibesfrucht dem zuständigen Prosektor des Spitals zur Begutachtung vorgelegt werden. Dieser macht die Untersuchung des toten Kindes, der Befund kommt in die Krankengeschichte des Spitals. Zudem füllt er die Totenbescheinigung aus, die dann den zuständigen Behörden weitergeleitet wird.
Möchten die Eltern dem Baby etwas in den Sarg mitgeben, so müssen diese Beigaben rechtzeitig im Spital abgegeben werden.
1. Individuelle Bestattung (Erd-, Feuer-, Natur-, Edelsteinbestattung):
Nach einer stillen Geburt haben die Eltern ca. fünf Tage Zeit, um im Spital bekanntzugeben, dass sie die Bestattung ihres Kindes selbst organisieren möchten. Andernfalls übernimmt die Stadt Wien diese Aufgabe, und das Baby kommt ein Einzelgrab am Babygrabfeld (s. Punkt 2). Im Zweifelsfall bitte bekanntgeben, dass man die Bestattung selbst organisiert und der Auftrag (noch) nicht an die Stadt weitergegeben werden soll!
Für eine Einzelbestattung muss der Leichenbegleitschein vom Spital ausgefüllt werden. Mit diesem Begleitschein kann man das Begräbnis bei jeder Bestattung bestellen. Die Bestattung eines Babys (80cm Sarg) ist in jedem Grab möglich, unabhängig davon, wieviele Personen schon dort begraben sind.
Gute Erfahrungen haben betroffene Eltern mit dem Bestattungsunternehmen „Unvergessen“ (http://www.unvergessen-bestattung.at/kinderbestattung-kinderbegrabnis/) gemacht, das sich auf Kinderbestattungen spezialisiert hat.
Die katholische Kirche hat einen eigenen Ritus für noch nicht getaufte Kinder. Für den Zentralfriedhof bestellt man die Bestattung unter der Tel.: 760 41/ 97863. Auch besteht die Möglichkeit, daß eine von der Diözese bevollmächtigte Frau die Einsegnung hält. Auf jeden Fall dürfen alle Pastoralassistentinnen diese Bestattung leiten. Mögliche Ansprechperson: Pfarre St. Georg – Kagran, Pfarrer Dr. Georg Pauser, Tel.: 203 43 78.
2. Erdbestattung auf dem Babygrabfeld des Wiener Zentralfriedhofs:
Wird die Bestattung nicht von den Eltern organisiert, übernimmt die Stadt Wien aus Pietätsgründen diese Aufgabe (kein Rechtsanspruch). Jedes tot geborene Kind bekommt ein Einzelgrab (Dauer auf 10 Jahre begrenzt = die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist). Der Zentralfriedhof stellt eine Einsegnungshalle für die Bestattungsfeier zu Verfügung, die Gestaltung obliegt den Angehörigen. Um den Termin zu erfahren, müssen die Eltern regelmäßig auf dem Zentralfriedhof anrufen (Beerdigungsleitung Sekretariat Tel. 76041/97872), sie werden nicht automatisch informiert!
Falls jemand zu einem späteren Zeitpunkt die genaue Stelle eines Babygrabes erfahren will, so ist dies bei der Verwaltung des Zentralfriedhofes möglich.
3. Kremierung und Aufbewahrung der Urne zu Hause:
Um eine Urne zu Hause aufstellen zu dürfen, muss bei der MA 40 (Fachbereich Gesundheitsrecht, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien) angesucht werden.
Man braucht dafür:
• Auszug aus dem Sterbebuch
• Zustimmungserklärung aller EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen bzw. der HausverwalterInnen
• Auszug aus dem Grundbuch
• schriftliche Zustimmungserklärung der Eltern
• maßstabsgerechter Plan des Grundstückes bzw. der Wohnung mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne
• Datum der Kremation und/oder Abholung (kann aber auch ein ungefähres Datum sein)
• Kopie des Leichenbegleitscheins
4. „unbürokratische“ Bestattung
Manchmal ist es möglich, mit viel Engagement und Beziehungen das Baby einfach ausgehändigt zu bekommen, um es selbst unter einem Baum oder an einem ähnlichen Ort zu bestatten, so wie es früher mit der Plazenta üblich war.